CB-tec neocube-o Manuale operativo - Pagina 11
Sfoglia online o scarica il pdf Manuale operativo per Camino da esterno CB-tec neocube-o. CB-tec neocube-o 20.
8.3 GARANTIEZEIT
Die Allgemeinen Garantiebedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die
Garantiezeit und Umfang der Garantie wird im Rahmen dieser Bedingungen außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung, die
unberührt bleibt, gewährt. Die Firma CB-tec GmbH gewährt 24 Monate Garantie für die Gehäuse, Bedienelemente wie Stellhebel,
Stoßdämpfer, elektronische und elektrische Bauteile, wie Lüfter, Drehzahlregler, Originalersatzteile, Druckregler, sämtliche Zu-
kaufartikel und sicherheitstechnische Einrichtungen.Die Firma CB-tec GmbH gewährt Garantie von 6 Monaten auf Verschleißteile
im Feuerbereich, wie Schamotte, Vermiculite, Feuerroste, Dichtungen und Glaskeramik.
8.4 WIRKSAMKEITSERFORDERNIS FÜR DIE GARANTIE
Die Garantiezeit beginnt mit Auslieferungsdatum an den Händler/Zwischenhändler. Dies ist durch Urkunde, etwa Rechnung
mit Lieferbestätigung des Händlers/Zwischenhändlers nachzuweisen. Das auf das Produkt bezogene Garantiezertifikat ist vom
Anspruchsteller mit Geltendmachung des Garantieanspruchs vorzulegen. Ohne Vorlage dieser Nachweise ist die Firma CB-tec
GmbH zu keiner Garantieleistung verpflichtet.
8.5 GARANTIEAUSSCHLUSS
Die Garantie umfasst nicht:
• den Verschleiß des Produktes
• Schamott/Vermiculite: Sind ein Naturprodukt, das bei jedem Heizvorgang Ausdehnungen und Schrumpfungen unterliegt.
Hierbei können Risse entstehen. Solange die Auskleidungen die Position im Brennraum beibehalten und nicht zerbrechen, sind
diese voll funktionsfähig.
• die Oberflächen: Verfärbungen im Lack oder auf den galvanischen Oberflächen, die auf thermische
Belastung oder Überlastung zurückzuführen sind.
• die Hochschiebemechanik: Bei Nichteinhaltung der Installationsvorschriften und damit verbundener Überhitzung der
Umlenkrollen und Lager.
• die Dichtungen: Nachlassen der Dichtheit durch thermische Belastung und Verhärtung.
• die Glaskeramik: Verschmutzungen durch Ruß oder eingebrannte Rückstände von verbrannten Materialien,
sowie farbliche oder andere optische Veränderungen aufgrund der thermischen Belastung.
• falscher Transport und/oder falsche Lagerung
• unsachgemäße Handhabung von zerbrechlichen Teilen wie Glas und Keramik
• unsachgemäße Handhabung und/oder der Gebrauch
• fehlende Wartung
• fehlerhafter Einbau oder Anschluss des Gerätes
• Nichtbeachtung der Aufbau- und Betriebsanleitung
• technische Abänderungen an dem Gerät durch firmenfremde Personen
8.6 MÄNGELBESEITIGUNG / INSTANDSETZUNG
Unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen Vorrang vor dem
Garantieversprechen hat, werden im Rahmen dieser Garantie alle Mängel kostenfrei behoben, die nachweislich auf einen Mate-
rialfehler oder auf einen Herstellerfehler beruhen und die übrigen Bedingungen dieses Garantieversprechens eingehalten sind.
Im Rahmen dieses Garantieversprechens behält sich die Firma CB-tec GmbH vor, entweder den Mangel zu beseitigen oder das
Gerät kostenfrei auszutauschen. Die Mängelbeseitigung hat Vorrang. Dieses Garantieversprechen umfasst ausdrücklich nicht
weitergehenden Schadensersatz, der über die gesetzliche Gewährleistung hinaus ausgeschlossen ist.
8.7 VERLÄNGERUNG DER GARANTIEZEIT
Wird aus dem Garantieversprechen eine Leistung in Anspruch genommen, sei es Mängelbeseitigung oder durch Austausch eines
Gerätes, verlängert sich für dieses ausgetauschte Gerät/die Komponente die Garantiezeit.
8.8 ERSATZTEILE
Werden Ersatzteile verwandt, dürfen ausschließlich die vom Hersteller hergestellten oder von diesem empfohlenen Ersatzteile
verwendet werden.
8.9 HAFTUNG
Schäden und Schadensersatzansprüche, die nicht die Ursache in einem mangelhaft gelieferten Gerät der Firma CB-tec GmbH
haben, werden ausgeschlossen und sind nicht Bestandteil dieses Garantieversprechens.
Davon ausgenommen sind gesetzliche Gewährleistungsansprüche, wenn diese im Einzelfall bestehen sollten.
8.10 SCHLUSSBEMERKUNG
Über diese Garantiebedingungen und Garantiezusagen hinaus, steht Ihnen der Fachhändler/Vertragspartner gern mit Rat und Tat zur
Verfügung. Es wird ausdrücklich empfohlen, Kaminanlagen und Kaminöfen regelmäßig durch einen Ofensetzer überprüfen zu lassen.
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