Euro-Line Solar ApolloFLEX Mono Руководство по эксплуатации - Страница 6

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vorhanden war, wenn sich dieser Sachmangel innerhalb von sechs Monaten nach dem Gefahrübergang zeigt,
es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des von der Euro-Line Solar GmbH gelieferten Moduls oder der
Art des Mangels unvereinbar.!
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Während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (24 Monate) gelten die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche. Wird innerhalb dieser Frist ein Mangel im Sinne von Abschnitt 10.1 festgestellt,
werden mangelhafte Module innerhalb einer angemessenen Frist repariert oder ausgetauscht, sofern nichts
anderes vereinbart wurde.!
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10.4 Transportkosten für die Rücksendung der Module oder für die erneute Lieferung reparierter oder ersetzter
Module umfasst die Produktgewährleistung nicht, ebenso nicht die Kosten der de-Installation oder Wieder-
Installation von Modulen, sowie sonstige Aufwendungen.!
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10.5 Alle weitergehenden Ansprüche, die nicht ausdrücklich in diesen besonderen Garantiebedingungen!
genannt werden, sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für alle Ansprüche auf
Ersatz von mittelbaren und/oder Folgeschäden (z. B. entgangene Einspeisevergütung, Zinsaufwendungen,
Kosten für Ersatzstrombeschaffung usw.) oder von Schäden, deren Ursache nicht die Module selbst sind, es
sei denn, der Anspruch ist durch vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten der Euro-Line Solar GmbH oder
durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit begründet. Die gesetzlichen Bestimmungen des
Produkthaftungsrechts bleiben hiervon unberührt.!
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11) Leistungsgarantie!
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11.1 Jeweils beginnend mit dem Versanddatum ab Werk übernimmt die Euro-Line Solar GmbH zusätzlich zur
unter Ziffer 1 vereinbarten Produktgewährleistung folgende zusätzlichen Leistungsgarantien:!
Für Sonder- und Leichtmodule von Euro-Line Solar GmbH gilt eine 3-Jahres-Garantie der Modulleistung von
mindestens 90% der im Datenblatt ausgewiesenen Minimalleistung.!
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11.2 Die Euro-Line Solar GmbH wird, wenn die Leistung des Moduls innerhalb der vorgenannten Garantiezeit
90% der im Datenblatt ausgewiesenen Minimalleistung unterschreitet, nach eigener Wahl die fehlende
Leistung entweder durch Lieferung zusätzlicher Module ersetzen oder durch Reparatur oder Ersatz des
Moduls oder durch eine Zahlung ausgleichen. Diese Ausgleichszahlung errechnet sich durch den anteiligen
Kaufpreis des Moduls unter Berücksichtigung einer linearen Abschreibung für jedes Jahr nach dem Kauf bis
zur Geltendmachung des Garantiefalls.!
Für derartige Ersatz- oder Zusatzmodule erstreckt sich die Leistungsgarantie nur auf die noch verbleibende
Garantiezeit der ursprünglich gelieferten Module. Sofern der ursprünglich gelieferte Modultyp nicht oder nicht
mehr serienmäßig hergestellt wird, werden als Ersatz- oder Zusatzmodule die jeweils aktuellen Standardtypen
geliefert.!
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Die Gewährung von Garantieleistungen setzt voraus, dass das betroffene Modul ordnungsgemäß eingesetzt
wurde.!
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11.3 Abgesehen von der garantierten Mindestleistung erstreckt sich die Leistungsgarantie nicht auf Module,
die weitere Mängel aufweisen, z.B. durch äußere Einwirkungen (inklusive höherer Gewalt), die durch
Veränderungen oder unsachgemäße Installation, Anwendung, Betrieb, Lagerung, Transport oder Handhabung
zerstört oder beschädigt wurden oder Eingriffen Dritter ausgesetzt waren, insbesondere bei Nichtbeachtung
der Installations-, Betriebs- und Wartungshinweise von Euro-Line Solar GmbH.!
Wenn Seriennummer oder Typenschild Manipulationen ausgesetzt waren oder aus sonstigen Gründen nicht
eindeutig identifizierbar sind oder das Modul vom ursprünglichen Einbauort entfernt wurde erlischt die
Leistungsgarantie.!
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Das Aussehen des Moduls sowie auftretende Kratzer, Flecken, mechanische Abnutzung, Rost, Schimmel,
optische Beeinträchtigung, Verfärbung und andere Veränderungen, die nach der Lieferung durch die Euro-Line
Solar GmbH aufgetreten sind, stellen keinen Mangel dar, soweit die Veränderung des Aussehens nicht zu
einer Beeinträchtigung der Stromerzeugungsleistung führt.!
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11.4 Durch diese Leistungszusage werden weitergehende Ansprüche gegen die Euro-Line Solar GmbH als die
unter 11.2 genannten nicht begründet. Die Euro-Line Solar GmbH haftet nur gemäß 11.2. Ausgeschlossen
sind weitergehende Ansprüche, jedoch ist damit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz nicht
ausgeschlossen. Eine Haftung der Euro-Line Solar GmbH wegen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachter
Schäden bleibt von dem Haftungsausschluss unberührt ebenso wie von der Euro-Line Solar GmbH
verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.                                                                          !
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11.5 Transportkosten für die Rücksendung der Module oder für die erneute Lieferung reparierter oder ersetzter
Module umfasst die Leistungsgarantie nicht, ebenso nicht die Kosten der Installation oder Wieder-Installation
von Modulen, sowie sonstige Aufwendungen.!
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11.6 Der Gesamthaftungsumfang der Euro-Line Solar GmbH ist begrenzt auf den Kaufpreis des fehlerhaften
Produktes außer in den Fällen der von der Euro-Line Solar GmbH verursachten Schäden an Leben, Körper
und Gesundheit.!
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11.7. Geltendmachung von Rechten!
Die hier genannten Rechte können nur durch Vorlage des Original-Lieferscheines bzw. -Rechnung und -
Garantiekarte mit Unterschrift geltend gemacht werden. Die Geltendmachung erfolgt gegenüber dem
jeweiligen Verkäufer. Im Fall der Geltendmachung der Leistungsgarantie wird die Modulleistung unter
Standard-Testbedingungen gemessen (25°C Zelltemperatur, Einstrahlung 1.000 W/m2 und Spektrum AM 1,5).!
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11.8 Garantiegeberin ist die Euro-Line Solar GmbH, Berliner Str. 1 13187 Berlin.!
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11.9. Ohne die Weiterverweisungsregeln seines internationalen Privatrechts findet auf diese besonderen
Gewährleistungsbedingungen ausschließlich deutsches Recht Anwendung.!
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ApolloFLEX Mono ist eine Marke der Euro-Line Solar GmbH. Alle anderen Marken sind Eigentum der
jeweiligen Inhaber.