Free Spirits 207550 Talimatlar Kılavuzu - Sayfa 4
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ACHTUNG !
Für den Ausbau und den Einbau den OEM Teilen muss man das Werkstatthandbuch aufmerksam befolgen.
D)
Um der neue Riemenspanner zu montieren, muss man die Riemenspannung
lösen, beim Abschrauben des Radachses (nicht entfernen); zuerst ist es wichtig die
Schrauben an unterer rechte Seite des Radachse zu lösen, die ihn blockiert. Nach-
dem aufschrauben die zwei Mütter, die den originale Halter befestigen, und heraus-
ziehn das Röllchen.
-Bei der Montage des Röllchen an neuem Halter muss man 0,1mm Dicke Röllchen
benutzen, um die eventuelle dimensionale Unterschied an Lager zu kompensieren
und um die zwei Ärme parallel zu arbeiten.
Unterschätzen diese Auschnitten kann Schäden an neuen Halter bringen, und
uberhaupt ein falscher Betrieb bewirken, wegen Verformung und Spannung.
Die zwei Unterlegscheiben von 10 benötigen, ob der Auspuffhalter gegen dem neuen
Riemenspanner reibt; in diesem Fall muss man die Unterlegscheiben zwischen den
Untersatz und Riemenspanner, um alles von 2mm äußerlich außerachsig sein zu
können. Das lässt der freie Schwingen und festellt den Halter des Riemenspanner.
Die folgenden Bedingungen gelten als stillschweigend durch den Akt der Versandauftrag angenommen.
Garantie des Verkäufers
1. Der VERKÄUFER garantiert dem KÄUFER für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum der Lieferung der PRODUKTE, dass die PRODUKTE keine Herstel-
lungs- und/oder Konstruktionsfehler aufweisen, durch die diese PRODUKTE für den Gebrauch, wie ausdrücklich vom VERKÄUFER dem KÄUFER auf der Grundlage der
Bestellung versprochen, ungeeignet würden.
2. Der VERKÄUFER ist von der Garantiepflicht enthoben bei Mängeln, die durch den unsachgemäßen Gebrauch der PRODUKTE seitens des KÄUFERS entstanden sind
oder falls er diese ohne das Einverständnis der VERKÄUFERS verändert oder umgebaut hat oder die gefundenen Konformitätsmängel und -fehler der PRODUKTE dem
VERKÄUFER nicht rechtzeitig per Einschreiben mit Rückantwort mitgeteilt hat.
3. Der VERKÄUFER ist von jeder Garantiepflicht enthoben, wenn
a) der Ersatz und/oder die Reparatur der PRODUKTE Umständen, die einer höheren Gewalt zuzuschreiben sind, unterliegen, so wie in Art. 7 beschrieben, oder der Schuld
oder Fahrlässigkeit des KÄUFERS oder dessen Kunden zuzuschreiben ist, oder
b) die PRODUKTE oder Teile derselben vom KÄUFER oder von dessen Kunden unsachgemäß verwendet oder gelagert wurden.
4. Der VERKÄUFER hat das Recht, mangelhafte PRODUKTE auf eigene Kosten vom Markt zu ziehen, wobei er, sofern möglich, von der Unterstützung des KÄUFERS
Gebrauch machen kann.
5. Mit der einzigen Ausnahme von Fällen nachweislichen Vorsatzes seitens des VERKÄUFERS, beschränkt sich die einzige Verantwortung des Letzteren gegenüber dem
KÄUFER im Hinblick auf die Lieferung der PRODUKTE auf die Pflicht, defekte und/oder nicht konforme Produkte zu reparieren und/oder zu ersetzen. Zu diesem Zweck
wird der KÄUFER vorbeugend verpflichtet, bei sonstigem Ausschluss der Garantie,
a) dem VERKÄUFER etwaige Mängel schriftlich per Einschreiben mit Rückantwort oder über vergleichbare Wege innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Produkte
oder, im Falle von verborgenen Mängeln, innerhalb von acht Tagen nach deren Entdeckung, mitzuteilen;
b) dem VERKÄUFER die für mangelhaft befundenen PRODUKTE auf eigene Veranlassung und Kosten (des Käufers) frei Haus zurückzugeben, damit seitens der Quali-
tätskontrolle die tatsächliche Untauglichkeit oder das Vorhandensein von Fehlern überprüft werden kann.
6. In keinem Fall erstreckt sich die Verantwortung des VERKÄUFERS auf Schäden an Personen oder Sachen, noch auf indirekte, beiläufige oder Folgeverluste, die dem
KÄUFER oder Dritten möglicherweise durch Mängel und/oder Konformitätsfehler der PRODUKTE entstanden sind.
7. DER VERKÄUFER verkauft die PRODUKTE ausschließlich an die Vertragswerkstätten, die sich um den Einbau kümmern müssen, um dem Endverbarucher die Qualität
des Einbaus und jede daraus resultierende Garantie zu versichern. Der VERKÄUFER berechtigt den KÄUFER daher nicht, die PRODUKTE an niemand zu veräußern,
ohne auch für den Einbau zu sorgen. Sollte dieser Fall jedoch trotzdem eintretten, so ist der VERKÄUFER jeglicher Verantwortung entbunden, und der KÄUFER steht für
alle Konsequenzen ein, die aus dem nicht erfolgten Einbau resultieren.
8. Selbstverständlich übernimmt der KÄUFER alle Verantwortung für die Probleme, die infolge eines unsachgemäßen Einbaus der PRODUKTE auftreten können.
Reklamationen
- Unsere Ware wird vor dem Versand sorgfältig überprüft und gewissenhaft verpackt. Alle Reklamationen im Hinblick auf Transportschäden oder Verlust der Ware während
des Versands müssen vom Kunden direkt an den Spediteur gerichtet werden, der den Transport vorgenommen hat.
Es ist daher folglich wichtig, Vorbehalte sofort auf dem entsprechenden Frachtbrief zum vermerken, um Schadensersatzforderungen geltend machen zu können.
- Die Firma Free Spirits übernimmt keine Haftung für Schäden, die während des Transports entstanden sind.
Schlußbestimmungen
- Die Firma Free Spirits S.r.l. steht in keinerlei Verbindung zu den Warenzeichen Harley Davidson, Buell und Triumph, die einzig und allein als Anhaltspunkt zitiert werden.
- Der KÄUFER erklärt, daß er sich vollständig darüber im Klaren ist, daß einige der PRODUKTE, die in diesem Katalog aufgeführt sind, möglicherweise nicht den Vorschri-
ften der italienischen Straßenverkehrs-Zulassungsordnung oder derjenigen anderer Länder genügen. Er übernimmt daher jede Verantwortung im Zusammenhang mit
dem Einbau in Krafträder, die auf öffentlichen Straßen fahren.
- Die Firma Free Spirits lehrt jede Verantwortung für den unsachgemäßen Gebrauch ihres Zubehörs ab.
- Um unsere „Terms of Service" zu lesen, besuchen Sie bitte unsere Internetseite www.freespirits.it
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